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Das Unternehmen
Umweltschutz
Betriebliches Abfallwirtschaftskonzept
Ökologisch ausgerichtetes Abfallmanagement
Die betriebliche Abfallwirtschaft - mit den Säulen Abfallvermeidung, Abfallverwertung und umweltfreundliche Beseitigung - hat bei den Berliner Wasserbetrieben einen hohen Stellenwert - aus ökologischer und ökonomischer Sicht.
Im Vordergrund unseres Handelns steht die Abfallvermeidung. Besonderes Augenmerk wird auf die stoffliche und thermische Verwertung dafür geeigneter Abfälle sowie die umweltverträgliche Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle gerichtet. Die Rechtmäßigkeit der angebotenen Entsorgungswege wird vor Vertragsabschluss geprüft. Entsorgungsfachbetriebe werden bevorzugt genutzt, da diese für den Erhalt des Zertifikats ihre Eignung und Abläufe bereits nachweisen mussten.
Die Berliner Wasserbetriebe schulen ihre Mitarbeiter im Umgang mit Abfall und den gestellten gesetzlichen Anforderungen an die Entsorgung. Durch eine gute Organisation wird gewährleistet, dass den Mitarbeitern die neusten Kenntnisse vermittelt werden.
Abfälle richtig verwerten
Auf den einzelnen Betriebsstellen werden die verschiedenen Abfallfraktionen getrennt gesammelt. Dadurch können neben der Einhaltung gesetzlicher Regelungen auch ökonomische Vorteile durch günstigere Entsorgungspreise erzielt werden. Weiterhin hat die Verwertung von Abfällen den Vorrang vor einer Beseitigung und eine stoffliche Verwertung vor einer thermischen. So können Altöle teilweise durch eine Raffinerie verarbeitet und als wieder verwendungsfähiges, neuwertiges Öl eingesetzt werden. Bisher war oftmals nur eine Verbrennung, also energetische Verwertung möglich. Es wird auch Wert auf eine freiwillige Rücknahme durch die Hersteller gelegt. Hierbei können Behälter wieder gereinigt und erneut verwendet werden. Das stellt eine zu bevorzugende Alternative zur Entsorgung sowohl aus abfalltechnischer als auch aus ökonomischer Sicht dar.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt
Sowohl bei Baumaßnahmen auf unseren Betriebsgeländen als auch im öffentlichen Straßenland wird nach den Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes und Gesetzen der Länder Brandenburg und Berlin gehandelt. Zur Abwendung von Schäden des Bodens und somit auch des Grundwassers werden in den Trinkwasserschutzzonen und hier besonders im Bereich der Brunnengalerien die abfallmäßigen Hinterlassenschaften Dritter eingesammelt.

