Seite Nr. 1216
Gartenlaube am Waldrand

Grubenabfuhr wird seltener

Der Kanalisationsgrad in Berlin liegt bei 99,5 Prozent, die Wohnungen von etwa 18.000 Berlinern sind demnach nicht an das zentrale Abwassersystem angeschlossen. Mit Investitionen von 30 bis 40 Mio. Euro pro Jahr arbeiten wir daran, Siedlungsgebiet um Siedlungsgebiet zu kanalisieren.

So bekommen bis 2008 Straßen bzw. Grundstücke in den Ortsteilen Blankenburg, Karow und Buch einen Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation. Andere Grundstücke dagegen können in absehbarer Zeit nach wie vor nicht angeschlossen werden.

Sickergruben sind prinzipiell unzulässig. Wohin also mit dem Schmutzwasser? Um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu garantieren, wird es zuerst in Sammelgruben oder Kleinkläranlagen eingeleitet. Ab dort übernimmt eines der Unternehmen, die einen Einleitvertrag mit uns haben, Ihr Abwasser.

Gesetzliche Grundlage
Im Oktober 2003 wurde die neunte Novelle des Berliner Wassergesetzes verabschiedet. Nach ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2006 sind wir nun – neben der Ableitung und Behandlung des Schmutzwassers über unser Kanalnetz – auch für den ordnungsgemäßen Transport und Behandlung Ihres in Sammelgruben und Kleinkläranlagen anfallenden Abwassers bzw. Klärschlamms verantwortlich. Damit soll sichergestellt werden, dass jegliches Schmutzwasser in modernen Klärwerken umweltgerecht behandelt wird.

Die amtlichen Regelungen finden Sie über die rechte Navigation.

Wo ein Kanal ist, muss er benutzt werden
Sobald Ihre Straße kanalisiert ist, besteht gemäß § 44 der Bauordnung für Berlin ein Anschluss- und Benutzungszwang an das öffentliche Kanalnetz.

Eine Karaffe und zwei Gläser mit Wasser.
Verwandte Themen
Grubenabfuhr

Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin

Tel.: 0800.292 9662 (kostenfrei)

Diese Seite finden Sie im Internet unter der URL:
http://www.bwb.de/content/language1/html/1216.php
© 2009, Berliner Wasserbetriebe.