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Abwasserbehandlung
Einleiterüberwachung
Einleiterüberwachung
Strenge Auflagen für das Abwasser
Die Aufgabe der Einleiterüberwachung besteht darin zu kontrollieren, dass bestimmte Konzentrationen von Stoffen beim Einleiten in den Abwasserkanal nicht überschritten werden.
Zwischen dem Kunden und den Berliner Wasserbetrieben ist vertraglich geregelt, welche Beschaffenheit das Abwasser haben muss, wenn es in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Diese Vereinbarungen und deren Überwachung sind wichtig, damit durch Abwasser keine Gefahren für Menschen, Abwasseranlagen und die Umwelt entstehen.
Wesentliche Bestimmungen für Abwasser-Einleitungen
- Abwasser, das Fette (schwerflüchtige lipophile Stoffe) in einer Konzentration von mehr als 300 mg/l enthält, darf nicht eingeleitet werden. Es muss gesondert aufgefangen bzw. aufbereitet werden.
- Flüssige und feste Stoffe, die die Kanalisation verstopfen könnten, sowie feuergefährliche, explosive, giftige, radioaktive gehören nicht in den Abfluss. Dazu gehören z.B. auch Medikamente, Farbreste oder Pinselreiniger.
Weitere Bestimmungen finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung (siehe PDF).
Die Tabelle zeigt Stoffe und deren zugelassene Konzentration im Abwasser auf.
| Name | Menge |
| Kohlenwasserstoffe (DINEN ISO 9377-2) | 20 mg/l |
| schwerflüchtige lipophile Stoffe (SLS) | 300 mg/l |
| halogenierte organische Kohlenwasserstoffe | |
| absorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) | 1 mg/l |
| leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) | 0,5 mg/l |
| organisch halogenfreie Lösemittel | |
| Summe BTEX (Benzol, Toluol, Xylol, Ethylbenzol) | 10 mg/l |
| Einzelstoffe: Benzol | 1 mg/l |
| wasserdampfflüchtige halogenfreie Phenole (als C6H5OH) | 25 mg/l |
| anorganische Stoffe | |
| Blei (Pb) | 1 mg/l |
| Cadmium (Cd) | 0,5 mg/l |
| Chrom (Cr) | 1 mg/l |
| Chrom (Vl) | 0,2 mg/l |
| Kupfer (Cu) | 1 mg/l |
| Nickel (Ni) | 1 mg/l |
| Silber (Ag) | 1 mg/l |
| Quecksilber (Hg) | 0,05 mg/l |
| Zinn (Sn) | 5 mg/l |
| Zink (Zn) | 5 mg/l |
| Cyanid, gesamt | 20 mg/l |
| Cyanid, leicht freisetzbar | 1 mg/l |
| Sulfid, gelöst | 2 mg/l |
Abwasser, das Industrie und Gewerbe in die Kanalisation einleiten, wird von den Berliner Wasserbetrieben überprüft. Etwa 20.000 Betriebe sind in einem Abwasserkataster erfasst. Die Einleitungen werden regelmäßig überprüft.
Sollten in Pumpwerken oder im Zulauf eines Klärwerks Auffälligkeiten von bestimmten Stoffen festgestellt werden, besteht mit Hilfe des Katasters die Möglichkeit, den Stoff bis zu seinem Entstehungsort zurück zu verfolgen.

