Seite Nr. 1902
Handwerker vor Ort

Eintragung in das Installateurverzeichnis

Wie erfolgt die Eintragung?

Berliner Unternehmen

Nur mit Berliner Installateurunternehmen schließen die Berliner Wasserbetriebe als zuständiges Versorgungsunternehmen einen Installateurvertrag ab. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag (erhältlich in der Unternehmenszentrale der Berliner Wasserbetriebe oder rechts als Dokument zum Ausdrucken)
  • Gewerbeanmeldung mit der Eintragung "Wasserinstallation/Sanitärinstallation"
  • Handelsregisterauszug (sofern zutreffend), aus dem die derzeitigen Geschäftsführer ersichtlich sind
  • Handwerkskarte mit der Eintragung "Installateur und Heizungsbauer" 
  • Nachweis der fachlichen Befähigung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem rechts aufrufbaren "Antrag mit Anlage".
  • Für den Fall, dass der Firmeninhaber nicht als verantwortliche Fachkraft tätig ist, muss für die verantwortliche Fachkraft der Anstellungsvertrag bzw. eine Bescheinigung über das feste Anstellungsverhältnis vorgelegt werden.
  • ein Lichtbild der verantwortlichen Fachkraft für den Installateurausweis


Im Rahmen der Antragsbearbeitung findet ein Firmenbesuch statt.

  • Hierbei sind eine ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt bzw. der Besitz von ausreichendem Werk- und Hilfswerkzeugen sowie Mess- und Prüfgeräten nachzuweisen.
  • Es wird über die Kenntnisse der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Arbeitsblätter des Regelwerks des DVGW und der DIN-Normen gesprochen.
  • Der Besitz der DIN 1988 / DIN EN 1717 und das Halten von Fachzeitschriften wird vorausgesetzt.
  • Für die verantwortlichen Fachleute wurde die Teilnahme an einem eintägigen Seminar TRWI-DIN 1988 vom Installateurausschuss festgelegt.


Der Installateurausschuss ist ein paritätisch besetztes Gremium aus Vertretern der Berliner Wasserbetriebe und von den eingetragenen Installateurunternehmen bestimmten Vertretern aller im Versorgungsgebiet niedergelassenen Installateurunternehmen. Der Installateurausschuss entscheidet auch endgültig über die Eintragung eines Installateurunternehmens.

Nicht in Berlin ansässige Unternehmen

Nicht in Berlin ansässige Installationsunternehmen müssen, um in unserem Versorgungsbereich arbeiten zu dürfen, einen von Ihrem "Heimat"-Wasserversorgungsunternehmen ausgestellten, gültigen Installateurvertrag und -ausweis vorlegen, um dann in unser Installateurverzeichnis aufgenommen zu werden. Darüber erhalten sie ein entsprechendes Schreiben von uns.

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© 2009, Berliner Wasserbetriebe.