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Schwimmender Schwan mit Enten

Ein Gully ist kein Müllschlucker

Gullys sind dafür gemacht, Niederschläge und Straßenschmutz zu schlucken. Aber alle Stoffe, die verstopfend, giftig, feuergefährlich oder sogar explosiv sind, dürfen natürlich nicht in den Gully eingeleitet werden. Bitte befolgen Sie unsere Hinweise. So helfen Sie die Belastungen unserer Gewässer auf ein Minimum zu reduzieren und viele Tier- und Pflanzenarten zu schützen.

Was der Gully auf keinen Fall schlucken darf:

Keine Abfälle in die Kanalisation

Flüssige und feste Stoffe, die die Kanalisation verstopfen oder deren Reinigung erschweren können, gehören nicht in den Gully. Dazu gehören auch Zigarettenkippen, Kaugummis, Verpackungen usw. Werfen Sie diese bitte in den nächsten Mülleimer. Bitte fegen Sie auch keinen Schmutz und Unrat von den Geh- und Radwegen in die Gossen, Gräben oder Ablaufschächte der Straßenkanalisation.

Feuergefährliche, chemische oder giftige Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation

Feuergefährliche, chemische oder giftige Stoffe, die die Entwässerungsanlagen, das Personal oder die öffentliche Sicherheit gefährden können, dürfen ebenfalls nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Sie können belästigende Gerüche verbreiten sowie explosive oder giftige Gase entwickeln. Auch Abwasser, dessen pH-Wert nicht zwischen 6,5 und 10 liegt, bedarf einer gesonderten Entsorgung.

Flüssige und feste Stoffe gehören nicht in den Gully.

Bitte entleeren Sie den Putzeimer stets in der Toilette, dem Waschbecken oder der Badewanne. Zum Autowaschen suchen Sie bitte eine Tankstelle oder Autowaschanlage auf. Altöl Ihres Fahrzeugs muss in Werkstätten oder an Tankstellen entsorgt werden und darf nicht in den Gully gelangen. Eigentümer von Grundstücken, auf denen infolge gewerblicher Tätigkeit Stoffe wie z. B. Öle oder Fette anfallen, müssen Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einbauen und betreiben.

Fassadenreinigung ist genehmigungspflichtig

Stellen Sie bitte vor dem Reinigen von Fassaden sicher, dass die Reinigungsflüssigkeit in keinem Falle in den Gully ablaufen kann. Eine Fassadenreinigung muss zuvor von den Berliner Wasserbetrieben genehmigt werden.

Einleiterüberwachung

Informationen über die zulässigen Konzentrationen von Stoffen im Abwasser erteilt Ihnen unsere Einleiterüberwachung.

Tel.: 030.8644-4876

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