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Schwimmender Schwan mit Enten

Ganz klar: Wasserschutz

Das Berliner Leitungswasser ist Grundwasser, das aus 10.000 Jahre alten Tiefenschichten gewonnen wird. Um diesen wertvollen Wasservorrat zu schützen, wurde die nähere Umgebung von Wassergewinnungsanlagen zu Wasserschutzgebieten erklärt.

Wasser aus der Tiefe
Das Wasser, das in Berlin aus der Leitung fließt, ist lediglich von Eisen befreites Grundwasser. Es stammt aus Tiefenschichten, die sich während der Eiszeit vor 10.000 Jahren gebildet haben. Diese Formation heißt auch Berlin-Warschauer-Urstromtal. Der Untergrund besteht bis zu einer Tiefe von 150 m aus Sanden und Kies mit eingelagertem Geschiebemergel und Tonbänken. In diesen viel Wasser führenden Schichten befindet sich Süßwasser. Unser Wasservorrat.

Dieser natürliche Schatz muss bewahrt werden. Deshalb wurden Wasserschutzgebiete in der näheren Umgebung von Wassergewinnungsanlagen festgelegt. Je nach Entfernung von den Brunnen sind dort Nutzungen oder Handlungen, die eine Gefährdung des Grundwassers darstellen können, entweder vollständig verboten oder nur mit besonderer Genehmigung erlaubt.

Gefahr fürs Wasser
Dichte Besiedlung und intensive Freizeitnutzung erschweren den Grundwasserschutz in Berlin sehr. Viele Industriestandorte liegen an Gewässern und in unmittelbarer Nähe von Wasserwerken. Die meisten Wasserschutzgebiete an Havel, Spree und Dahme sind zugleich Erholungsgebiete für Berliner. Zehntausende Boote fahren auf dem Wasser. Außerdem wird gebadet und gesurft. Und Müll zurück gelassen. Hier ist Ihre Vernunft gefragt. Achten Sie die Wasserschutzgebiete Berlins. Verunreinigen Sie nicht das Gelände und lassen Sie keine Abfälle zurück. Dann bleibt die Landschaft auch in Zukunft grün und das Wasser blau.

Generell verboten
Alles, was zur Verunreinigung oder geschmacklichen Beeinträchtigung des Grundwassers führen könnte, ist prinzipiell in jedem Wasserschutzgebiet untersagt. Dazu zählt:

  • das Einleiten von Abwasser, von Kühl- und Kondenswasser und auch Niederschlagswasser,
  • die Errichtung von Wohnsiedlungen und gewerbliche Anlagen ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation und
  • das Parken, Waschen oder Reparieren von Kraftzeugen – dazu zählt auch der Ölwechsel – auf unbefestigtem Boden.


Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

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