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Mann arbeitet an Rohren

Fassadenreinigung

Beratung zur Fassadenreinigung

Bei allen Bau- oder Reinigungstätigkeiten fällt Abwasser an. Es sollte daher auch für „Jedermann“ nachvollziehbar sein, dass dieses Abwasser nicht ohne Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe in die Schmutz- und Mischkanalisation eingeleitet werden darf.

Doch wie ist im konkreten Einzelfall zu verfahren, wenn Abwasser mit Putzteilen, Farbresten, Schwermetallen, Chemikalien, Säuren oder Laugen belastet ist und in die Kanalisation eingeleitet werden soll?

Fragen, die hier beantwortet werden. Darüber hinaus soll diese Zusammenstellung als Leitfaden dienen, der es jedem Einzelnen ermöglicht, rechtssicher und vor allem umweltverträglich zu handeln.

Nutzung des Formulars "Fassadenreinigung"

Soll das „Fassadenreinigungsabwasser“ in die öffentliche Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden, muss vor der Eröffnung der Baustelle die Zustimmung zur Einleitung beantragt werden. Um eine vollständige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, das Formular „Fassadenreinigung“ zu nutzen.

In Berlin wird der Umgang mit (durch eine Fassadenreinigung) gewerblich verunreinigtem Abwasser in den „Allgemeinen Bestimmungen für die Entwässerung in Berlin“ (ABE) geregelt. Diese beinhalten in erster Linie Grenzwerte und Regelungen für die einzelnen Einleitparameter (Bsp. pH-Wert, Schwermetalle etc.).

Einleitparameter Grenzwert
ph-Wert 6,5-10
Blei 1mg/l
Zink 5mg/l
Kupfer 1mg/l
AOX 1mg/l
LHKW 0,5mg/l

In der Praxis ist die Bandbreite von Stoffen, die bei Fassadenreinigungen im Abwasser zu finden sind sehr groß und dazu noch vom jeweiligen Verfahren abhängig. Daher ist es meist notwendig, das Abwasser vor dem Einleiten in die Kanalisation noch einmal zu behandeln, um die in der ABE geforderten Grenzwerte tatsächlich einhalten zu können.

Abwasserbehandlungsmaßnahmen vor dem Einleiten in den Kanal:

  • der Einsatz eines Feststoffabscheiders
  • das Einstellen des geforderten pH-Wertes durch „Neutralisation“
  • das Ausfällen von Schwermetallen

Es ist außerdem zwingend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig eine geeignete Einleitstelle in die Kanalisation zuweisen lassen. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, unser Angebot für eine Beratung zur Wahl einer angemessenen Abwasserbehandlung, anzunehmen.

Schließlich sollten Sie wissen, dass eine eigenständige Verdünnung des Abwassers mit dem Ziel die geforderten Grenzwerte einhalten zu wollen nicht zulässig ist.

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