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Rund um den Hausanschluss
Umsatzsteuer-Rückerstattung
Wer kann mit einer Rückerstattung rechnen?
Seite Nr. 5577
Wer kann mit einer Rückerstattung rechnen?
Die Rückerstattung kann der jeweilige Vertragspartner geltend machen, der den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses unterzeichnet hat.
Betroffen sind alle Hausanschluss-Rechnungen, die mit dem vollen Steuersatz von 16 Prozent bzw. 19 Prozent seit August 2000 erstellt wurden.
Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Trinkwasser-Hausanschluss stehen. Dazu gehören
- Neuanschlüsse
- Veränderungen
- Reparaturen
- Auswechslungen
Können Sie mit einer Rückerstattung rechnen?

