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Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent

Wer kann mit einer Rückerstattung rechnen?

Die Rückerstattung kann der jeweilige Vertragspartner geltend machen, der den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses unterzeichnet hat.

Betroffen sind alle Hausanschluss-Rechnungen, die mit dem vollen Steuersatz von 16 Prozent bzw. 19 Prozent seit August 2000 erstellt wurden.

Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Trinkwasser-Hausanschluss stehen. Dazu gehören

  • Neuanschlüsse
  • Veränderungen
  • Reparaturen
  • Auswechslungen

Können Sie mit einer Rückerstattung rechnen?

Hotline 0800 292 27 82
Unsere Sonderrufnummer hilft weiter.

Kostenlos aus dem deutschen Festnetz und allen deutschen Mobilfunknetzen
Montag - Freitag von 7.00 - 20.00 Uhr

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