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Ein Mitarbeiter der Berliner Wasserbetriebe vor Ort und Stelle.

Ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch – was ist zu tun?

Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Sie einen ungewöhnlich hohen Wasserverbrauch haben und vermuten, dass Ihr Wasserzähler defekt oder die Wasserleitung beschädigt ist? Wir nennen Ihnen mögliche Fehlerquellen und Ursachen, benennen die Zuständigkeiten und geben Ihnen Tipps für den Ernstfall!

Falsche Anzeige durch defekten Zähler
Ihre letzte Rechnung weist einen wesentlich höheren Betrag auf als die des Vorjahres. Doch Ihr Nutzungsverhalten hat sich kaum geändert. Das heißt, Sie nutzen weder mehr Wasser, noch haben Sie einen Wasserschaden gehabt. Dann kann Ihr Wasserzähler defekt sein.

Was ist bei einem defekten Zähler zu tun?
Wenn es sich um Ihren Hauptwasserzähler handelt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir wechseln den Zähler aus und lassen ihn prüfen.
Geht es jedoch um Ihren Wohnungswasserzähler, dann melden Sie den Defekt bitte Ihrem Vermieter oder dem Unternehmen, das für die Installationen in Ihrem Haus zuständig ist.

Hinweis:
Ihr Kaltwasserzähler muss laut Eichgesetz alle sechs Jahre gewechselt werden (Warmwasserzähler alle 5 Jahre - gilt auch bei Mietern).


Sichtbare Wasserschäden durch defekte Leitung
Feuchte Flecken an einer Wand, Pfützen auf dem Boden oder schlammiger Boden im Vorgarten und aus keinem Wasserhahn oder aus keinem Gerät - etwa der Waschmaschine - läuft Wasser aus. Dann deutet alles auf eine defekte Wasserleitung hin. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Wasserzähler weiter zählt, obwohl alle Wasserhähne zuvor geschlossen wurden.

Was tun bei einer defekten Leitung?
1. Schritt: Etagenabsperrung zudrehen: Sind Sie Mieter, informieren Sie sofort Ihren Verwalter oder Besitzer. Als Eigentümer stellen Sie sofort den Hauptwasserhahn an der Zähleranlage ab, damit ein größerer Schaden verhindert werden kann.

2. Schritt: Reparatur beauftragen: Handelt es sich dabei um einen Schaden an der Hausanschlussleitung, helfen wir weiter. Handelt es sich jedoch um einen Defekt der Hausinstallationen, dann müssen Sie selbst bzw. Ihr Hausmeister und Vermieter ein in unserem Installateurverzeichnis eingetragenen Installateurunternehmen beauftragen.

Bei den Kosten gilt prinzipiell: Für Schäden an unseren Leitungen - also in der Regel bis zur Grundstücksgrenze - kommen wir auf. Für Schäden an Ihren Leitungen müssen Sie bzw. Ihre Versicherung aufkommen.

Nach der Reparatur empfehlen wir Ihnen, unseren Kundenservice schriftlich zu benachrichtigen und die Reparaturrechnung des Installationsunternehmens beizufügen. Wir prüfen dann, inwieweit das nicht in die Kanalisation geflossene Wasser bei der Abrechnung der Entwässerungsleistung abgezogen werden kann.

 

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Unsere kostenlose Service-Nummer

 

Alle Dienste, die Sie über diese Service-Nummer erreichen können, bieten wir Ihnen montags bis freitags von 7.00 - 20.00 Uhr.

Der Entstörungsdienst ist unter dieser Nummer rund um die Uhr erreichbar.

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