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Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland
Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland
Sie planen eine Baumaßnahme im öffentlichen Straßenland und wollen sich gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) mit den Berliner Wasserbetrieben abstimmen?
Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihre Unterlagen in dreifacher Ausfertigung bei den Berliner Wasserbetrieben ein. Folgende Angaben werden benötigt:
- Name des Bauherren und vollständige Anschrift
- Objektplanung mit genauer Ortsangabe und Lage
- Beschreibung der Baumaßnahme ggf Beifügung von Sonderdarstellungen und Schnitten
- Kennzeichnung des Standortes bei Kranaufstellung und zu erwartender Lasteintrag
- Benennung der Bauzeit
Einhalten der technischen Richtlinien ermöglicht effektives Bauen
Grundsätzlich sollte bei allen Baumaßnahmen im öffenlichen Straßenland darauf geachetet, werden, dass Trinkwasserleitungen bzw. Entwässerungsanlagen nicht so überbaut werden, dass spätere Arbeiten vonseiten Berliner Wasserbetriebe erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. In diesen Fällen müssten aufwändige Umlegungen der leitungen vorgenommen werden. Hierbei entstehen oftmals nicht unerhebliche Kosten.

