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Berliner Wasserbetriebe
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Mehr als 40 % des Berliner Stadtgebiets sind Grün- und Wasserflächen. Die für die Wassergewinnung genutzten Gebiete unterliegen besonderem Schutz, sie sind als Wasserschutzgebiete ausgewiesen.
Allein 230 km² unterliegen derzeit dem Gewässerschutz. Dazu kommen Landschafts- und Naturschutzflächen, die teilweise die Wasserschutzgebiete überlagern, so dass zusammen etwa 1/3 der gesamten Stadtfläche aufgrund dieser ökologischen Aspekte geschützt sind.
Viele Industriestandorte liegen an Gewässern und in unmittelbarer Nähe von Wasserwerken. Die meisten Wasserschutzgebiete an Havel, Spree und Dahme sind zugleich Erholungsgebiete für die Berliner. Es gibt zehntausende Boote, es wird gebadet und gesurft. Hier ist die Vernunft der Bürger gefragt.
In den Wasserschutzgebieten sind je nach Entfernung von den Brunnen Nutzungen oder Handlungen, die eine Gefährdung des Grundwassers darstellen können, entweder vollständig verboten oder nur mit besonderer Genehmigung erlaubt. Die Gebiete bestehen aus drei Schutzzonen, einer weiteren (Zone III), einer engeren (Zone II), und dem so genannten Fassungsbereich (Zone I).
Die Wasserschutzzonen
Die Wasserschutzgebiete bestehen aus drei Schutzzonen. Doch wie groß sind sie? Und was ist im Einzelnen dort verboten? Nur wer die Antwort auf diese Fragen kennt, kann sich richtig verhalten und das Wasser Berlins schützen. Hier deshalb ein kleiner Überblick:
Zone I: Der Fassungsbereich
Größe:
Es handelt sich um einen Streifen von 10 m Breite zu beiden Seiten einer Brunnenreihe.
Verboten:
ist jegliche Nutzung und jeder Eingriff in die obere Bodenschicht, vor allem jede Verunreinigungen in der unmittelbaren Umgebung einer Grundwassergewinnungsanlage. Ausgenommen sind nur die Wartungsarbeiten an Brunnen oder Erneuerungen von Brunnen durch die Berliner Wasserbetriebe.
Zone II: Die enge Schutzzone
Größe:
Diese Zone umfasst einen Durchmesser von mindestens 100 m um die Brunnen. Sie dient dem hygienischen Schutz des Grundwassers, vor allem dem Schutz vor pathogenen, also krankheitserregenden Verunreinigungen.
Verboten:
ist jegliche Nutzung, die eine dauerhafte Anwesenheit von Menschen und Tieren bedeutet oder die obere Bodenschicht beseitigt bzw. zerstört. Dazu zählen:
- Bau und Umbau von Gebäuden,
- Erdaufschlüsse,
- Transport und Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten sowie Schutt und Müll,
- die gewerbliche Haltung von Tieren,
- der Einsatz von natürlichen Düngern, sowie Unkraut-, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel und
- das Einrichten von Zelt- und Parkplätze sowie Bootsstegen.
Zone III: Die weite Schutzzone
Größe:
Diese Zone schützt das Gelände im Umkreis von 2,5 km von den Brunnen.
Verboten:
ist alles, was zur Verunreinigung oder geschmacklichen Beeinträchtigung des Grundwassers führen könnte. Dazu zählen vor allem das Einleiten von Abwasser, von Kühl- und Kondenswasser und auch Niederschlagswasser (außer Niederschlagswasser von Dächern) in den Untergrund.

