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Starkverschmutzer

In Berlin sind etwa 1.000 Indirekteinleiter erfasst, deren nicht häusliches Abwasser regelmäßig auf die in das Kanalnetz eingeleiteten Inhaltstoffe beprobt wird. Die überwiegende Zahl dieser Industrie- u. Gewerbeeinleiter hält die Anforderungen nach § 4 der ABE ein.

Etwa 10% unserer Kunden sind Firmen, die z. B. aufgrund veralteter Produktionsanlagen eine nur unzureichende betriebsinterne Abwasserreinigung betreiben und somit Industrieabwasser mit stark erhöhten Schmutzkonzentrationen in das Kanalsystem einleitet. Diese Firmen werden als Starkverschmutzer bezeichnet. Deren Abwasser muss mit Mehraufwand gereinigt werden, wobei schlimmstenfalls Störungen in den biologischen Reinigungsprozessen der Berliner Klärwerke auftreten können.

Mit der Neufassung der ABE vom Juli 2013 wurden erstmals Starkverschmutzer-Obergrenzen für bestimmte Parameter eingeführt, die nicht ohne weiteres überschritten werden dürfen. Diese Anforderungen sind in der Anlage zur ABE als Grenzwerte für Abwassereinleitungen gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe a definiert, u. a.:

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
Bei einer aeroben biologischen Abbaubarkeit
des Abwassers von 75 % CSB-Abbau innerhalb von 24 Stunden 
2.000 mg/l 
 Stickstoff gesamt (Nges.)  250 mg/l
 Phosphor gesamt (Pges.)  50 mg/l



Die Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung besteht in der schrittweisen Umsetzung und Kontrolle dieser Bestimmungen. Hierzu erfolgt eine Begehung der relevanten Firmen mit fachlicher Beratung. Die Starkverschmutzer werden in einem Kataster erfasst und über ein Monitoring begleitet.

Einige Firmen benötigen Zeit für die Umstellung und Erweiterung ihrer eigenen Abwasserreinigungsanlagen, um den geforderten Anforderungen zu genügen. In Einzelfällen können durch die Berliner Wasserbetriebe auch vorübergehend höhere Grenzwerte zugelassen werden, sofern den Klärwerken und Gewässern kein Schaden entsteht.