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Fettabscheider

Gemäß § 8 Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (AWS) müssen Eigentümer von Grundstücken, auf denen infolge gewerblicher Tätigkeit Stoffe anfallen, die leichter als Wasser sind, wie z.B. Öle oder Fette, Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser entsprechend dem Stand der Technik einbauen und betreiben.

Darüber hinaus bedarf die Einleitung gewerblicher Abwässer in die öffentlichen Entwässerungsanlagen einer Genehmigung.

Diese erhält der Erzeuger der Abwässer von den Berliner Wasserbetrieben. Was zu tun ist, um einen Fettabscheider zu installieren und zu betreiben, zeigen wir Ihnen in unserer Checkliste.

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