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Kein Uran im Berliner Trinkwasser

05.08.2008
Antworten auf potenzielle Fragen nach dem ARD-Report Beitrag vom 4. 8.

Das Berliner Trinkwasser ist für die Herstellung von Säuglingsnahrung geeignet. Aktuelle Messergebnisse zur Konzentration des Schwermetalls Uran belegen, dass in den Berliner Wasserwerken der Grenzwert der Mineral- und Tafelwasserverordnung von 2 Mikrogramm pro Liter bis um das 10 fache unterschritten wird. Wenn dieser Grenzwert eingehalten wird, darf Mineralwasser den Zusatz „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ tragen.

Es gibt bisher weder in der EG-Trinkwasserrichtlinie noch in der deutschen Trinkwasserverordnung einen Grenzwert für Uran. Die Trinkwasserverordnung wird zurzeit überarbeitet, daher die Diskussionen um dieses Schwermetall. Uran ist ein nahezu überall auf der Erde weit verbreitetes, und zudem reaktionsfreudiges Schwermetall. In seinen Verbindungen kann es auf natürliche Art in Gesteinen, Mineralien sowie Wasser, Boden und Luft enthalten sein. Neben dem natürlichen Eintrag gelangt Uran auch durch menschliche Aktivitäten, z. B. durch Uranbergbau oder Verbrennung von Kohle, in die Umwelt.

Während bei der Aufnahme durch den Menschen die Schädigung der Gesundheit durch radioaktive Strahlung des Urans vernachlässigbar ist, trat in den letzten Jahren seine Giftigkeit in den Vordergrund. Ähnlich wie andere Schwermetalle auch kann es insbesondere die Nierenfunktion beeinträchtigen.
Leit- und Grenzwerte, die im ARD-Beitrag zitiert wurden:

Zu den Im Jahr 2005 hat das Umweltbundesamt einen gesundheitlich lebenslang duldbaren Leitwert für Uran im Trinkwasser von 10 Mikrogramm pro Liter festgesetzt. Der o. g. Grenzwert von 2 Mikrogramm pro Liter gilt ausschließlich für natürliche Mineralwässer und sonstige abgepackte Wässer, die der Abfüllbetrieb werblich als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ auszeichnen will.

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