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Wasserzähler

Alles rund um den Privatwasserzähler

Ein Privatwasserzähler kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Am häufigsten kommt er bei der Erfassung von Sprengwasser oder in Regenwassernutzungsanlagen zum Einsatz.

Bitte beachten!

Bitte beachten!

Private Zähler werden nur dann anerkannt, wenn der Einbau durch ein im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragenes Installationsunternehmen erfolgte. Eingetragene Installateure können sich mit einem Installateurausweis des Wasserversorgungsunternehmens ausweisen.

Zähler zur Erfassung von Sprengwasser
Trinkwasser, das Sie für die Bewässerung Ihres Gartens nutzen und damit nicht als Abwasser in die Kanalisation einleiten, kann bei der Berechnung des Entwässerungsentgelts abgezogen werden, wenn die Sprengwassermenge über einen Privatwasserzähler nachgewiesen wird.

Ob sich der Einbau eines Sprengwasserzählers lohnt, hängt von Ihren persönlichen Verbrauchsgewohnheiten und der Betrachtung der Kosten für den Zähler, den Einbau und die Wechselung nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren durch die Berliner Wasserbetriebe oder durch ein eingetragenes Installateurunternehmen ab.

Damit die Sprengwassermenge bei der Berechnung des Entwässerungsentgelts abgezogen werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den Antrag eines Privatwasserzählers (s. nebenstehenden Download) unmittelbar nach Einbau oder der Wechselung an uns senden. Nach der Bearbeitung des Antrages erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben.

Hauswirtschaftlicher Zähler
In bestimmten Fällen kann es bei Ein- und/oder Zweifamilienhäusern notwendig sein, dass nicht das Sprengwasser erfasst wird, sondern das hauswirtschaftliche Wasser gemessen werden soll. In diesem Fall senden wir Ihnen Unterlagen zu, die ferner einen speziellen Antrag für Privatwasserzähler enthalten, der nicht in unserem Download-Bereich zur Verfügung steht.

Zähler für Regenwassernutzungs- und Eigenförderanlagen
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie dieses Wasser im hauswirtschaftlichen Bereich nutzen. Wir senden Ihnen in diesem Fall Unterlagen zu, die ebenfalls einen speziellen Antrag für Privatwasserzähler enthalten, welche nicht in unserem Download-Bereich zur Verfügung stehen.  

Informationen zum Zählerwechsel

Sämtliche Zähler, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes. Spätestens nach sechs Jahren ist die Auswechselung eines Kaltwasserzählers vorzunehmen. Die Auswechselung erledigen die Berliner Wasserbetriebe oder ein in in das Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragenes Installationsunternehmen für Sie. 

Alle Zählerwechsel an einem Termin
Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, Ihren Privatwasserzähler zusammen mit dem Hauptwasserzähler zu wechseln.

So läuft's:
Wir machen Ihnen das Angebot zum Zählerwechsel. Sie senden uns Ihren Auftrag unterschrieben zu. Wir setzen uns wegen des Termins rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung. Nach dem Zählerwechsel nehmen wir die Daten Ihres alten und neuen Zählers auf. So wird Ihr Sprengwasserabzug weiterhin bei der Abrechnung berücksichtigt.

Antrag verpasst? Kein Problem
Unsere Mitarbeiter haben sich bereits zum Wechseln des Hauptzählers angemeldet? Fragen Sie sie, ob sie den Privatwasserzähler gleich mitwechseln. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen diesen Service nur dann anbieten können, wenn der entsprechende Zählertyp vor Ort verfügbar ist bzw. mit vertretbarem Aufwand beschafft werden kann.


Preise

Für die Beschaffung, Installation und Wartung des Zählers sind Sie verantwortlich. Für die Pflege der Zählerdaten und die Berücksichtigung in den Abrechnungen wir. Der Wechsel eines Privatwasserzählers kostet turnusmäßig

75,68 Euro inkl. 19% MwSt, 

wenn dieser durch die Berliner Wasserbetriebe durchgeführt wird.

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Unsere kostenlose Service-Nummer

Alle Dienste, die Sie über diese Service-Nummer erreichen können, bieten wir Ihnen montags bis freitags von 7.00 - 20.00 Uhr.

Der Entstörungsdienst ist unter dieser Nummer rund um die Uhr erreichbar.

 

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