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Rund um den Wasseranschluss
Umsatzsteuer-Rückerstattung
Seite Nr. 5563
Jetzt gibt’s Geld zurück
Für Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen wurde der Umsatzsteuersatz auf 7 Prozent gesenkt. Und das rückwirkend für alle Aufträge seit August 2000, die zuvor mit 16 Prozent bzw. 19 Prozent besteuert wurden. Den Differenzbetrag erhalten Sie selbstverständlich zurück.
So geht's
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zur Umsatz-
steuer-Rückerstattung.
Hintergrundinformationen
Die Rückerstattung basiert auf einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu belegen.

