Wasser, das beim Bauen beziehungsweise für die Reinigung von Fassaden verwendet wird, kann mit Putzteilen, Farbresten, Schwermetallen, Chemikalien, Säuren oder Laugen belastet sein. Diese Stoffe gehören nicht in die Kanalisation. Sie sind gesundheits- und umweltgefährdend.
Geregelt wird der Umgang mit gewerblich verunreinigtem Abwasser in der Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (AWS). Sie schreiben u. a. folgende Grenzwerte vor:
Einleitparameter |
Grenzwert |
ph-Wert |
6,5-10 |
Blei |
1 mg/l |
Zink |
5 mg/l |
Kupfer |
1 mg/l |
AOX |
1 mg/l |
LHKW |
0,5 mg/l |
Um diese Grenzwerte einzuhalten, ist es in vielen Fällen notwendig, das Abwasser vor dem Einleiten in die Kanalisation noch einmal zu behandeln. Zum Beispiel durch
- den Einsatz eines Feststoffabscheiders,
- das Einstellen des geforderten pH-Wertes mittels „Neutralisation“ und
- das Ausfällen von Schwermetallen.
Wichtige Hinweise:
- Wenn Sie „Fassadenreinigungsabwasser“ in die öffentliche Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation einleiten wollen, beantragen Sie das bitte bei uns. Das entsprechende Formular „Fassadenreinigung“ finden Sie hier.
- Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Eröffnung der Baustelle und Beginn der Maßnahme.
- Bitte lassen Sie sich rechtzeitig von uns eine geeignete Einleitstelle in die Kanalisation zuweisen.
- Eine Verdünnung des Abwassers, um somit die geforderten Grenzwerte einzuhalten, ist nicht zulässig.
- Bei der Wahl einer angemessenen Abwasserbehandlungsmethode stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.