Zum Hauptinhalt springen

Leitfaden für Gebäudereiniger

Umgang mit Reinigungswässern aus Gebäuden

Das bei der Unterhaltsreinigung von Gebäuden oder Treppenhäusern anfallende Abwasser darf nur gezielt über eine Abwasseranlage wie z.B. Toilette, Spülbecken oder Fußbodeneinlauf im Gebäude in die Anlagen der Berliner Wasserbetriebe eingeleitet werden. Liegen diese Bedingungen vor Ort nicht vor, muss das Abwasser in einem Behälter bzw. Kanister aufgefangen und mitgeführt werden. Die Entsorgung kann dann über die sanitären Anlagen der Firma erfolgen.

Begründung

In Berlin wird die Entwässerung nach dem Trennverfahren oder nach dem Mischverfahren durchgeführt. In Gebieten des Trennverfahrens werden getrennte Kanäle für Niederschlags- und Schmutzwasser betrieben. In den nach dem Mischverfahren entwässerten Gebieten werden Abwasser und Niederschlagswasser zusammen abgeleitet.

Nicht unterrichtete Personen haben keine Kenntnis darüber, inwieweit die vorhandenen Regeneinläufe an der Straße an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind. Die gängige Praxis der Entsorgung über einen Regeneinlaufschacht an der Straße ist deshalb nicht zulässig. Das Reinigungswasser würde über die Regenwasserkanalisation direkt in ein Oberflächengewässer gelangen und dieses verschmutzen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 103 Wasserhaushaltsgesetz).