Die Berliner Wasserbetriebe sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BIKTG Bln setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 in Berliner Landesrecht um. Die technischen Anforderungen ergeben sich nach § 3 Absatz 3 BIKTG Bln aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils geltenden Fassung; diese beruht auf der europäischen Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Berliner Wasserbetriebe unter www.bwb.de
Nicht von dieser Erklärung erfasst sind die weiteren Online-Angebote der Berliner Wasserbetriebe – unter anderem das Ausbildungsportal, das Bildungsangebot „Das Blaue Klassenzimmer" und die Serviceportale. Für diese gelten eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit.
Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Untertitel und Audiodeskription bei eingebetteten Videos
Was betroffen ist: Für unsere Videos stehen bislang nur automatisch erzeugte Untertitel zur Verfügung. Diese enthalten Erkennungsfehler, keine Zeichensetzung und keine Angaben zu Sprecherinnen und Sprechern oder zu relevanten Geräuschen. Eine Audiodeskription für rein visuell vermittelte Inhalte gibt es nicht.
Wer betroffen ist: Gehörlose und hörbehinderte Menschen können sich auf automatisch erzeugte Untertitel nicht verlassen. Blinde und sehbehinderte Menschen erfassen ohne Audiodeskription die rein bildlich gezeigten Inhalte nicht.
Nicht erfüllte Anforderungen: EN 301 549 V3.2.1, Anforderung 9.1.2.2 „Untertitel (aufgezeichnet)" sowie Anforderung 9.1.2.5 „Audiodeskription (aufgezeichnet)".
Barrierefreie Alternative: Die wesentlichen Inhalte unserer Videos stellen wir Ihnen auf Anfrage in Textform zur Verfügung. Nutzen Sie dafür die Kontaktangaben im Abschnitt „Barrieren melden".
Was wir tun: Wir prüfen, wie unser interner Erstellungsprozess angepasst werden kann, damit Videos künftig barrierefrei bereitgestellt werden. Ob und bis wann eine vollständige Umstellung möglich ist, können wir derzeit nicht verbindlich sagen. Unabhängig davon erhalten Sie die Inhalte der Videos auf Anfrage in einer zugänglichen Form.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache
Was fehlt: Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache stehen auf diesem Internetauftritt nicht zur Verfügung. Unsere Seite in Leichter Sprache erläutert die wesentlichen Inhalte dieses Auftritts und seine Bedienung; es fehlen dort jedoch eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise auf Angebote in Deutscher Gebärdensprache.
Wer betroffen ist: Gehörlose und hörbehinderte Menschen, die Deutsche Gebärdensprache als Erstsprache nutzen, sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen.
Nicht erfüllte Anforderung: § 4 BITV 2.0 in Verbindung mit Anlage 2 BITV 2.0, anwendbar nach § 4 Absatz 6 BIKTG Bln.
Barrierefreie Alternative: Wir informieren Sie gerne persönlich. Sie erreichen uns unter den im Abschnitt „Barrieren melden" genannten Kontaktdaten. Auf Wunsch vermitteln wir einen Gesprächstermin unter Hinzuziehung einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers.
Was wir tun: Ob und bis wann Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitgestellt werden können, ist derzeit offen. Solange diese Erläuterungen fehlen, gilt die vorstehend beschriebene persönliche Auskunft als Alternative; sie steht Ihnen jederzeit offen.
Dokumente zum Herunterladen (PDF)
Was betroffen ist: Die auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind überwiegend nicht barrierefrei. Sie sind nicht durchgängig so aufbereitet, dass Überschriftenebenen, Lesereihenfolge, Sprachauszeichnung und die Struktur von Tabellen an assistive Technologie weitergegeben werden.
Wer betroffen ist: Blinde und sehbehinderte Menschen, die eine Vorlesesoftware oder eine Braillezeile nutzen, können den Inhalt dieser Dokumente nicht oder nur eingeschränkt erfassen. Tabellen ohne ausgezeichnete Kopfzeilen sind für sie praktisch nicht auswertbar.
Nicht erfüllte Anforderung: EN 301 549 V3.2.1, Kapitel 10 (Nicht-Web-Dokumente).
Barrierefreie Alternative: Wenn Sie ein Dokument in einer zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich an uns. Die Kontaktangaben stehen im Abschnitt „Barrieren melden". Wir stellen Ihnen die gewünschten Inhalte in einem für Sie nutzbaren Format zur Verfügung – etwa als strukturiertes Textdokument oder als Auszug der benötigten Angaben.
Was wir tun: Wir prüfen, wie unser interner Erstellungsprozess angepasst werden kann, damit Dokumente künftig barrierefrei bereitgestellt werden. Ob und bis wann eine vollständige Umstellung möglich ist, können wir derzeit nicht verbindlich sagen. Unabhängig davon erhalten Sie jedes dieser Dokumente auf Anfrage in einer zugänglichen Form.
Für die von dieser Erklärung erfassten Inhalte wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 4 Absatz 3 BIKTG Bln nicht geltend gemacht.
Kartendarstellungen
Die auf unseren Seiten eingebundenen Karten stammen von einem externen Kartendienst und fallen nach § 4 Absatz 5 BIKTG Bln nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit.
Barrierefreie Alternative: Alle für die Orientierung wesentlichen Angaben – Anschriften, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit – stellen wir zusätzlich in Textform auf derselben Seite bereit.
Diese Erklärung wurde am 18.08.2026 erstellt.
Grundlage der Erklärung ist eine Selbstbewertung der Berliner Wasserbetriebe nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523. Die Selbstbewertung wurde am 18.08.2026 anhand der Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549 V3.2.1 durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.08.2026 überprüft. Wir überprüfen sie mindestens einmal jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung dieses Internetauftritts.
Ihnen ist auf www.bwb.de eine Barriere aufgefallen? Oder benötigen Sie einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen weiter und stellen Ihnen die gewünschten Informationen in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.
E-Mail: service@bwb.de
Berliner Wasserbetriebe
Unternehmenskommunikation
Neue Jüdenstraße 1 10179 Berlin
Telefon: 0800 292 75 87
Wir antworten Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats.
Wenn wir auf Ihre Meldung nicht innerhalb eines Monats antworten oder Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin wenden. Sie ist nach § 6 BIKTG Bln zuständig und unterstützt Sie dabei, Ihr Recht auf digitale Barrierefreiheit durchzusetzen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 90223-1515
E-Mail: landesbeauftragte-digitale-barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Informationen zum Verfahren und ein barrierefreies Kontaktformular finden Sie unter: Durchsetzungsverfahren
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, und prüfen sie regelmäßig – selbst und mit Unterstützung externer Dienstleister. Ihre Rückmeldungen fließen unmittelbar in die Weiterentwicklung ein.