Einleiterüberwachung
Informationen über die zulässigen Konzentrationen von Stoffen im Abwasser erhalten Sie von unseren Kolleg:innen der Einleiterüberwachung.
Berliner Wasserbetriebe
Melchiorstr. 20-22
10179 Berlin
Servicenummer: 0800.292 75 87
Damit vom Abwasser keinerlei Gefahren für Mensch, Umwelt und Anlagen ausgehen, darf nicht alles in beliebiger Konzentration in den Abwasserkanal eingeleitet werden. Hier sind auch Sie gefragt.
Mit unseren Anlagen behandeln und leiten wir häusliches Abwasser ab, das in privaten Haushalten im Sanitär- und Küchenbereich anfällt. Nicht häuslichem Abwasser, wie es in Gewerbe oder Industrie entsteht, muss wiederum bestimmten Anforderungen entsprechen, damit es schadlos in unseren Anlagen mitbehandelt werden kann.
Daher bedarf die Einleitung von nicht häuslichem Abwasser gemäß §8 der Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (AWS) einer vorherigen Prüfung und Zustimmung durch die Berliner Wasserbetriebe. Somit wird mit unseren Kunden vertraglich und nachvollziehbar geregelt, welche Beschaffenheit das abgeleitete Abwasser haben muss. Die Beschaffenheit von nicht häuslichem Abwasser muss mindestens den Anforderungen nach §8 der Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (AWS) entsprechen.
Bei Fragen zur Qualität und Einleitfähigkeit Ihres nicht häuslichem Abwassers wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Einleiterüberwachung. Die Zustimmung zur Einleitung können Sie formlos bei uns beantragen. Gerne geben wir Ihnen vor der Antragstellung Auskünfte über den Umfang der notwendigen Unterlagen.
Neben der Zustimmung zur Einleitung durch die Berliner Wasserbetriebe kann eine Genehmigung durch das zuständige Umweltamt erforderlich sein.
Für die Einleitung von Abwasser sonstiger Herkunft (Schwimmbecken ab 50m³, Fassadenreinigung, Baugruben- und Teichentleerung u. a.) ist eine zusätzliche Stellungnahme der Einleiterüberwachung einzuholen. Bitte nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt zu uns auf.
Eine Aufstellung über die zugelassenen Grenzwerte erhalten Sie in der Satzung über die zentrale Abwasserbeseitigung (AWS) gemäß §8 Abs.5 Nr.2.
Beim Bauen fällt immer auch Abwasser an. Gleiches gilt, wenn Fassaden gereinigt werden. Dieses Schmutzwasser darf nicht ohne Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe in die Kanalisation eingeleitet werden. Wir achten dabei auf Rechtssicherheit und Umweltverträglichkeit.
Wasser, das beim Bauen beziehungsweise für die Reinigung von Fassaden verwendet wird, kann mit Putzteilen, Farbresten, Schwermetallen, Chemikalien, Säuren oder Laugen belastet sein. Diese Stoffe gehören nicht in die Kanalisation. Sie sind gesundheits- und umweltgefährdend.
Geregelt wird der Umgang mit gewerblich verunreinigtem Abwasser in der Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (AWS). Sie schreiben u. a. folgende Grenzwerte vor:
Einleitparameter | Grenzwert |
---|---|
ph-Wert | 6,5-10 |
Blei | 1 mg/l |
Zink | 5 mg/l |
Kupfer | 1 mg/l |
AOX | 1 mg/l |
LHKW | 0,5 mg/l |
Um diese Grenzwerte einzuhalten, ist es in vielen Fällen notwendig, das Abwasser vor dem Einleiten in die Kanalisation noch einmal zu behandeln. Zum Beispiel durch
Bitte beachten Sie, dass die Einleitung von Grundwasser in die Berliner Kanalisation genehmigungsprflichtig ist. Informationen zur Entnahme und Einleitung von Grundwasser und zur Antragsstellung finden Sie auf folgender Seite.
Gemäß § 8 Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (AWS) müssen Eigentümer:innen von Grundstücken, auf denen infolge gewerblicher Tätigkeit Stoffe anfallen, die leichter als Wasser sind, wie Benzin oder Öle, Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser entsprechend dem Stand der Technik einbauen und betreiben.
Typische Anfallstellen für mineralölhaltige Abwässer sind Tätigkeiten in Werkstätten, sowie bei der Wäsche und Betankung von Kraftfahrzeugen. Hier werden Abscheideranlagen zur Behandlung der anfallenden Abwässer aus der Fahrzeugreinigung und für die Entwässerung der Wirk- und Betankungsflächen eingesetzt.
Wir bitten Sie, für die Zustimmung gemäß § 8 Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (AWS) uns den ausgefüllten Fragebogen an einleiterueberwachung@bwb.de zuzusenden. Rückfragen beantworten wir Ihnen gern.
Inhalte mobiler Toiletten aus Fern- und Reisebussen sowie Camping- und Wohnmobilen bedürfen einer fachgerechten Entsorgung. Eine Einleitung in die Regenwasserkanalisation schadet der Umwelt und ist verboten. Bitte nutzen Sie entsprechende Einleitstellen zur Entsorgung der Inhalte mobiler Toiletten. Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht möglicher Einleitstellen in Berlin.
Informationen über die zulässigen Konzentrationen von Stoffen im Abwasser erhalten Sie von unseren Kolleg:innen der Einleiterüberwachung.
Berliner Wasserbetriebe
Melchiorstr. 20-22
10179 Berlin
Servicenummer: 0800.292 75 87