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04.02.2010

Die Berliner Wasserbetriebe stehen seit Jahren für eine transparente Preiskalkulation

Durch die Vorschriften des Berliner Betriebe-Gesetzes und durch die Wassertarif- verordnung des Landes Berlin sind die Berliner Wasserbetriebe seit 1999 – durch im deutschlandweiten Vergleich höchst konsequent geregelte gesetzliche Vorgaben - rechtlich verpflichtend gebunden. Diese Regelungen bestimmen detailliert, welche Kosten im jeweiligen Tarif ansatzfähig sind und welche nicht. Sowohl die vom Aufsichtsrat beauftragten Wirtschaftsprüfer als auch die zuständige Preisgeneh- migungsbehörde des Landes Berlin haben den Berliner Wasserbetrieben stets die korrekte Anwendung der Berliner Landesgesetze mit der jährlichen Genehmigung der Wasser- und Abwassertarife bescheinigt. Damit ist sichergestellt, dass sämtliche Tarife der Berliner Wasserbetriebe den gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich entsprechen. Weitere Informationen zur Tarifkalkulation finden Sie unter http://www.bwb.de/.