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17.03.2010

Berliner Wasser-Tarife unter strengen rechtlichen Regeln kalkuliert

Enger Gesetzesrahmen in der Hauptstadt regelt auch Abgaben als Preisbestandteile

Zur heute bekannt gegebenen Überprüfung der Berliner Wassertarife durch das Bundeskartellamt erklären die Berliner Wasserbetriebe, dass sie ihre Tarife unter den strengen Voraussetzungen des Berliner Betriebe-Gesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen kalkulieren müssen. Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe setzt die Tarife erst nach Vorlage eines Wirtschaftsprüfergutachtens fest. In dem Wirtschaftsprüfergutachten wird geprüft, ob die vom Unternehmen angesetzten Kosten in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Berliner Betriebe-Gesetzes und der Wassertarifverordnung stehen. Anschließend werden diese von der zuständigen Senatsverwaltung nach einer Prüfung genehmigt.

Die Berliner Wasserbetriebe haben bei der Kalkulation der Tarife im Gegensatz zu anderen Wasserversorgern kein Wahlrecht. Darüber hinaus hat der Landesgesetzgeber weitere Abgaben geregelt, die ebenfalls zwingend Bestandteil der Tarife sind.

Die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Berliner Wasserbetriebe halten jedem Vergleich mit anderen Unternehmen der Branche Stand, wie überbetriebliche Leistungsvergleiche immer wieder ergeben.