Zum Hauptinhalt springen
Bauhelm_L

Entgelt und Eingruppierung im Tarifvertrag

Bei den Berliner Wasserbetrieben wird das Entgelt durch den Tarifvertrag TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) festgelegt.

Der Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft, die bei uns einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden regelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Lebenslauf geradlinig oder unkonventionell ist. Entscheidend sind die Tätigkeiten, die bei uns ausgeübt werden und deine Erfahrungen.

Was ist eine Entgeltgruppe und was eine Stufe?

In jeder unserer Stellenanzeigen ist zu sehen, in welcher Entgeltgruppe die jeweilige Tätigkeit eingeordnet ist.

Die Entgeltgruppe (EG) bestimmt das Grundgehalt. Sie ist nach Art der Tätigkeit und deren Anforderungen festgelegt. Beispiel: In den meisten Fällen ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung für eine Eingruppierung ab EG 5, ein Bachelor für eine Eingruppierung ab EG 9 und ein Master für Tätigkeiten ab EG 11.
 

Stufe: Beginnend mit der Stufe 1 erreichen Arbeitnehmende die jeweils nächste Stufe in ihrer Entgeltgruppe unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit. Bisherige Erfahrungen aus vorherigen Arbeitsverhältnissen können bei entsprechendem Nachweis bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden, wenn sie relevant für die Tätigkeit bei den Berliner Wasserbetrieben sind.

Wie wird die Entgeltgruppe festgelegt?

Die Eingruppierung erfolgt nach den Tätigkeiten, die in der Stelle tatsächlich gefordert werden. Wichtige Kriterien sind:

  • Berufs- bzw. Studienabschluss
  • Welche Aufgaben beinhaltet die Stelle?
  • Welches fachliche Niveau wird verlangt?
  • Wie komplex sind die Tätigkeiten?
  • Welche Entscheidungskompetenzen und welchen Handlungsspielraum gehören dazu?

Was gehört zum monatlichen Entgelt?

Das monatliche Entgelt besteht aus:

  • Grundentgelt (nach Entgeltgruppe und Stufe)
  • ggf. Zulagen (z. B. für Schichtdienst, besondere Erschwernisse)

Zusätzlich gibt es:

  • Jahressonderzahlung (oft als „13. Gehalt“ bezeichnet)
  • ggf. Leistungsprämien oder andere Zusatzleistungen.

Nachfolgend der Link zum Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)

 

Anerkennung von Berufserfahrung

Für die Einstufung in eine Stufe zählt einschlägige, nachweisbare Berufserfahrung. Diese muss stellenrelevant sein und wird durch Zeugnisse oder vergleichbare Dokumente belegt. Auch Erfahrungen außerhalb des Öffentlichen Dienstes zählen.


Ausländische Abschlüsse und Erfahrungen

Du hast im Ausland studiert oder gearbeitet? Dann brauchen wir eine offizielle Anerkennung des Abschlusses in Deutschland oder einen gleichwertigen EU-Nachweis.

Auch Berufserfahrung aus dem Ausland kann zählen, wenn sie zur Stelle passt und durch Unterlagen belegt wird. Bitte lege Übersetzungen fremdsprachiger Nachweise bei.


Unterlagen einreichen

Reiche möglichst alle Dokumente ein, die deine Qualifikationen und Erfahrungen belegen – lieber zu viel als zu wenig. Dazu gehören auch Weiterbildungen, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Auslandserfahrungen.

Die Einreichung deiner Unterlagen erfolgt direkt bei der Bewerbung, oder auch im Nachgang, über unser Jobportal.

 

Deine Erfahrung ist wertvoll und willkommen.