Die Berliner Wasserbetriebe meistern ihre Aufgaben mit rund 4.900 Beschäftigten. Wir haben uns im Verhaltenskodex zu einem fairen und respektvollen Umgang miteinander verpflichtet. Wir sind überzeugt, dass unterschiedliche Potenziale unsere Zusammenarbeit bereichern. Wir wollen so vielfältig werden wie die Berliner Stadtgesellschaft. Ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle und geschlechtliche Identität, Alter, Religion oder Weltanschauung und Behinderung sollen bei uns nicht über Chancen und Behandlung entscheiden. Dafür setzen wir uns mit konkreten Maßnahmen ein.
Vielfalt und ein respektvoller Umgang miteinander sind Ziele unserer Unternehmenskultur, die wir mit den unten genannten Maßnahmen umsetzen wollen. Bei den Berliner Wasserbetrieben arbeiten Menschen mit unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Erfahrungen, Hintergründen und Perspektiven zusammen. Wir möchten ein Arbeitsumfeld gestalten, in dem Menschen unabhängig von beispielsweise ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität, Religion oder Weltanschauung sowie Behinderung Wertschätzung erfahren.
Wir setzen uns für einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander ein und möchten Chancengleichheit fördern. Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung Benachteiligungen aus den genannten Gründen und sexuelle Belästigung sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig. Mobbing, Belästigung und Benachteiligung gelten bei uns nach der Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten als schwerwiegender Verstoß.
Vielfalt verstehen wir als Frage von Gerechtigkeit und gleichen Chancen. Deshalb möchten wir unsere Unternehmenskultur und unsere Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt im Unternehmen kontinuierlich weiterentwickeln.
(Stand September 2026)
Die Werte und Lebensvorstellungen unserer Beschäftigten sind unterschiedlich. Wir wollen einen respektvollen Umgang pflegen.
Wir wollen den Gesamt-Frauenanteil erhöhen. Aktuell liegt er bei 31 Prozent (1.524 von 4.863 Beschäftigten, Stand 30.06.2026).
Wir möchten, dass Beschäftigte Beruf, Familie und die Pflege von Angehörigen besser miteinander vereinbaren können, unabhängig von der Familienform.
Wir sehen uns in der Pflicht, Fähigkeiten und Talente aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft und rassistischen Zuschreibungen, Religion oder Weltanschauung, Alter wie auch Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu fördern.
Wir stellen Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten technische Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 164 Abs. 4 SGB IX) bereit. Unsere Schwerbehindertenvertretung ist Ansprechpartnerin.
In der Dienstvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“ verpflichten sich alle Beschäftigten zu partnerschaftlichem Verhalten, zur gegenseitigen Rückmeldung und zur Verantwortung für ein gutes Betriebsklima. Führungskräfte haben zusätzlich die Pflicht, grenzüberschreitendem Verhalten entgegenzuwirken und bekannt gewordene Fälle zu melden.
Respekt, Fairness und Wertschätzung sind Grundsätze unseres Miteinanders. Wir wollen sie im Arbeitsalltag verankern. Dazu gehört, dass unterschiedliche Lebensformen und Lebensentwürfe respektiert werden. Grundlage sind der Verhaltenskodex und der Schutz vor Diskriminierung.
Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, der Initiative Arrivo und der Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen bieten wir geflüchteten Menschen eine Einstiegsqualifizierung in unserem technisch-gewerblichen Bereich an.
Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ haben sich die Berliner Wasserbetriebe seit 2010 dazu verpflichtet, die Vielfalt der Gesellschaft in der Arbeitswelt zu fördern. Wir sind überzeugt, dass die unterschiedlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Herangehensweisen unserer Beschäftigten unserem Unternehmen neue Perspektiven eröffnen.
Mit dem Programm „Horizonte“ eröffnen wir Geflüchteten durch eine Ausbildung in unserem technisch-gewerblichen Bereich berufliche Perspektiven und leisten somit einen wertvollen Beitrag zur Integration.
Die Charta „Gleichstellung gewinnt“ verpflichtet und unterstützt Berliner Unternehmen bei der Schaffung einer neuen Unternehmenskultur, in der Gleichstellung ein Selbstverständnis darstellt.
Mit der Unterzeichnung der Charta im Jahr 2018 verpflichten wir uns zu gelebter Gleichstellung und wollen Vorbild für andere Unternehmen werden.
Der Frauenförderplan 2025–2030 der Wasserbetriebe enthält Ziele und Maßnahmen, um die Gleichstellung der Geschlechter in unserem Unternehmen voranzutreiben, Chancengleichheit zu fördern und Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet uns, alle sechs Jahre einen Frauenförderplan zu verfassen. Den Plan haben wir gemeinsam mit den Frauenvertretungen, Fachabteilungen und Beschäftigten erarbeitet.
Hinweis: Der Frauenförderplan wird derzeit überarbeitet und steht dann hier zum Download bereit.