Zum Hauptinhalt springen

Einbauvoraussetzungen für Druckerhöhungsanlagen

Im Versorgungsgebiet der Berliner Wasserbetriebe dürfen nur Druckerhöhungsanlagen (DEA) mit drehzahlgesteuerten Pumpen nach DIN 1988-500 zur Sicherstellung eines störungsfreien und wirtschaftlichen Betriebes eingebaut werden.

Der Einbau von Druckerhöhungsanlagen im Versorgungsgebiet der Berliner Wasserbetriebe ist nur erlaubt, wenn deren Notwendigkeit durch eine differenzierte Druckverlustberechnung nach DIN 1988-300 nachgewiesen wird, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Druckgefälles (1 kPa/m bis 2 kPa/m für Reibung und Einzelwiderstände). D.h. der Mindestversorgungsdruck versorgt die Normaldruckzone, erst anschließend ist der Einbau einer Druckerhöhungsanlage (Druckzone 1, evtl. mehrere Druckzonen) erlaubt. Um störende Einflüsse auf das öffentliche Trinkwassernetz der BWB und anderer daran angeschlossenen Verbrauchsanlagen zu vermeiden. In der Anschlussleitung und der Zu-/Verbrauchsleitung zur Druckerhöhungsanlage darf die max. Fließgeschwindigkeit 2 m/s nicht überschritten werden, auch beim nicht-bestimmungsgemäßen Abschalten (z. B. Stromausfall) einer oder mehrerer Pumpen der drehzahlgesteuerten Druckerhöhungsanlage.

An das Versorgungsnetz der Berliner Wasserbetriebe sind die Druckerhöhungsanlagen unmittelbar anzuschließen.

Wenn eine Gefährdung durch die Flüssigkeitskategorie 5 vorliegt, ist der mittelbare Anschluss einer Druckerhöhungsanlage erforderlich und den Berliner Wasserbetrieben mitzuteilen.