Die Berliner Wasserbetriebe als größter Wasserver- und Abwasserentsorger Deutschlands berücksichtigen bei ihrem Management des Wasserkreislaufs ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen. Dabei verbinden wir unsere wirtschaftlichen Ziele mit Anforderungen an den Schutz von Mensch und Natur. Für unsere Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen und den Umgang mit möglichen Auswirkungen unseres Handelns, haben wir Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln festgelegt. Die Achtung der Menschenrechte ist dabei ein wesentlicher Grundsatz.
Die Berliner Wasserbetriebe bekennen sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und richten ihr unternehmerisches Handeln an folgenden international gültigen Standards und Richtlinien aus:
Die darin enthaltenen Werte und Normen spiegeln sich auch in den Standards und Regelungen der Berliner Wasserbetriebe wider. Die Berliner Wasserbetriebe bestärken und unterstützen sowohl ihre Beschäftigten als auch ihre Geschäftspartner in Lieferantenfunktion, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und negative Auswirkungen zu vermeiden.
Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Beschäftigten der Berliner Wasserbetriebe und externen Dritten auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Bei festgestellten Risiken werden Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen ergriffen.
Die Meldungen können postalisch, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die verschiedenen Kanäle unseres Hinweisgebersystems finden Sie unter dem Punkt "Hinweisgeber". Ergänzend können Sie uns bei Beschwerden nach dem LkSG auch per E-Mail kontaktieren.
Diese Verfahrensordnung informiert über das Beschwerdeverfahren der Berliner Wasserbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 LkSG.
Die Berliner Wasserbetriebe haben sich zur Vertraulichkeit und zum Nachteilschutz der Hinweisgebenden umfänglich verpflichtet. Es ist im Interesse des Unternehmens, Missstände aufzudecken und abzustellen.
Wir schützen die Anonymität der meldenden Person über den gesamten Bearbeitungsprozess einer Beschwerde, sofern die meldende Person angibt, anonym bleiben zu wollen. Es werden keine Maßnahmen unternommen, um deren Identität herauszufinden.
Personen, die mögliche Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen des Unternehmens infolge der Beschwerde zu befürchten. Bei einem erkennbaren Missbrauch des Hinweisgebersystems der Berliner Wasserbetriebe behalten wir uns rechtliche Schritte oder disziplinarische Maßnahmen gegen Hinweisgebende vor.
Die Berliner Wasserbetriebe schützen auch die Rechte der beschuldigten Person. Es gilt die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil erwiesen ist.
Das Beschwerdeverfahren der Berliner Wasserbetriebe wird gemäß § 8 Abs. 5 LkSG mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüft. Die Ergebnisse gehen in die Risikoanalysen in der Lieferkette sowie im eigenen Geschäftsbereich ein.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und zur Verhinderung von Sanktionen haben die Berliner Wasserbetriebe den Verhaltenskodex für Geschäftspartner in Lieferantenfunktion entwickelt.