Zum Hauptinhalt springen
17.05.2004

Probleme geklärt - lange vor dem Rechnungshof

Der Landesrechnungshof hat den Berliner Wasserbetrieben vorgeworfen, mit der früheren Tochtergesellschaft SVZ Schwarze Pumpe GmbH eine verfehlte Investition getätigt sowie seit 1989 vermeidbare Investitionen und Ausgaben zugunsten der Klärwerkskonzeption Berlins aufgewendet zu haben. Dazu erklären die Berliner Wasserbetriebe:

Die Vorwürfe des Rechnungshofes betreffen ausschließlich Entscheidungen bzw. Gegebenheiten aus der Zeit vor der Teilprivatisierung 1999, z.T. sogar von vor der politischen Wende 1989. Veränderungsbedürftige Planungen, Strategien, innere Strukturen und auch Personalia wurden zu ihrer Zeit von den Berliner Wasserbetrieben selbst erkannt und Konsequenzen gezogen. Alle vom Rechnungshof betrachteten Themen sind insofern rein historisch.

Ausstieg aus dem SVZ früh beschlossen

Mit 587 Mio. Euro projiziert der Rechnungshof den weitaus größten Teil der als Vorwurf vermeidbarer Ausgaben genannten Summe auf die SVZ GmbH Schwarze Pumpe. Sie wurde 1995 mit dem Ziel der Geschäftsfelderweiterung und nicht als Vorraussetzung für die Entsorgung des Berliner Klärschlamms erworben. Dies ist schon technisch gar nicht möglich, da im SVZ Klärschlamm nur als maximal 15%iges Zumischprodukt verarbeitet werden kann. Im Ergebnis einer Ausschreibung hat das SVZ auch nur 25% des Berliner Klärschlamms erhalten, 75% werden anderweitig verwertet.

Die Strategie der Beteiligung an einem Abfallentsorger wurde sofort nach der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe revidiert. Deshalb und weil das SVZ auch durch Fehler in der strategischen Ausrichtung und im Management keine Wirtschaftlichkeit erreicht hatte, wurden der Weg der Trennung vom SVZ konsequent eingeleitet sowie personelle Konsequenzen  gezogen. Die finanziellen Lasten aus der Beteiligung am SVZ haben ausschließlich die Gesellschafter der Berliner Wasserbetriebe getragen, nicht die Tarifkunden. Über das Problem SVZ haben die Wasserbetriebe seinerzeit die Öffentlichkeit umfassend unterrichtet.

1994 Planungen radikal gekürzt und personelle Konsequenzen gezogen

Der Rechnungshof wirft den Berliner Wasserbetrieben weiterhin vor, zu spät auf die nicht eingetretene Prognose für die Bevölkerungsentwicklung im Großraum Berlin reagiert zu haben. Bis 1994 ging die offizielle Planung des Landes Berlin von einem Wachstum im Ballungsraum Berlin auf 6 Mio. Menschen im Jahr 2000 aus. An manchen Stellen im Unternehmen sowie im damaligen Verwaltungsrat wurde diese Prognose jedoch bezweifelt und sowohl eine geringere Einwohnerzahl als auch langfristig sinkende Wasserverbräuche erwartet. Die Konsequenz: Die für die zu umfangreichen Planungen Verantwortlichen bis hin zur Vorstandsebene wurden 1994 von ihren Aufgaben entbunden. Die darauf folgende Überarbeitung der Investitionsplanung führte zu einer deutlichen Reduzierung des Gesamtvolumens. Gleichzeitig wurde die Auftragsvergabe vom technischen Bereich getrennt. Im Ergebnis konnte der Gesamtinvestitionsbetrag mehr als halbiert werden.

Stilllegung von Falkenberg war wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll

Aus diesem Grunde sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Variantenbetrachtungen seit dem vor jedweder Investition selbstverständlich. Die Berliner Wasserbetriebe folgen mit ihrem investiven Handeln neben den Geboten wirtschaftlicher Vernunft und umweltgesetzlichen Auflagen jedoch auch dem politischen Willen des Landes Berlin - bis 1999 alleiniger und seither Hauptgesellschafter. Das betrifft in diesem Falle insbesondere die Verteilung der Abwasserströme in Berlin. Der Rechnungshof bestreitet die Notwendigkeit der Schließung des Klärwerks Falkenberg und des dafür bedingten Baus der Abwasserdruckleitung zum Klärwerk Waßmannsdorf. Durch diesen Bau konnte die aufwändige Sanierung des veralteten Werkes Falkenberg vermieden werden. Die Berliner haben damit sowohl ökologische als auch finanzielle Vorteile. Denn die Waßmannsdorfer Anlage reinigt das Abwasser nach höchsten technischen Maßstäben. Außerdem wurden durch den Verkauf der Anlage an eine Kapitalgesellschaft (die Wasserbetriebe sind jedoch Betreiber des Werkes) Vorteile für den Tarifkunden realisiert.

Schlammbehandlungsanlagen sind integraler Bestandteil von Klärwerken. Sie hätten also nicht, wie es der Rechnungshof meint, in Schönerlinde und Waßmannsdorf eingespart werden können. Wäre für diese Werke ein anderer Klärschlamm-Verwertungsweg als in Schwarze Pumpe gewählt worden, dann hätten diese Anlagen anders ausgeführt, trotzdem aber gebaut werden müssen. 
Dass der Rechnungshof darüber hinaus den Wasserbetrieben am Beispiel der Hoch-Tief-Biologie die Notwendigkeit von Verbesserungen durch Forschung und Entwicklung abspricht, halten wir angesichts der unbestritten weit über den gesetzlichen Normen liegenden Reinigungsleistungen unserer Klärwerke für abwegig.