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26.04.2006

Abweisendes Urteil gegen den BBU

Aber: Recht der Kunden auf zivilrechtliche Tarifprüfung bleibt unverändert

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klagen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) gegen das Land Berlin und gegen die Berliner Wasserbetriebe abgewiesen, mit denen er die Einsichtnahme in die Tarifkalkulationsunterlagen für die Tarife 2004 nach dem Informationsfreiheitsgesetz begehrte.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts betrifft überwiegend abstrakte Rechtsfragen. So ging es insbesondere um den Anwendungsbereich und die Auslegung von Tatbeständen des Informationsfreiheitsgesetzes.

Das Urteil lässt jedoch das Recht jedes Tarifkunden unberührt, die Billigkeit der Tarife der Wasserbetriebe in einem zivilgerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen. In allen entsprechenden Verfahren haben die Berliner Wasserbetriebe bisher die Kalkulationen offen gelegt. Die Berliner Gerichte, zuletzt das Kammergericht in einer Entscheidung vom Frühjahr 2004, haben dabei die Rechtmäßigkeit der Berliner Trink- und Abwassertarife in den vergangenen Jahren stets bestätigt.

Seit 1999 ist zudem die Überprüfung der den Tarifen zugrunde liegenden Kalkulationen durch die Berliner Preisprüfungsbehörde gesetzlich vorgeschrieben. Die Behörde schaltet dazu auch unabhängige Wirtschaftsprüfer ein.