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31.10.2013

Damit aus Väterchen Frost nicht Väterchen Frust wird

Der Winter kommt – so schützen Sie Ihre Wasserleitungen

Draußen ist noch goldener Oktober, aber nachts nähern sich die Temperaturen dem Gefrierpunkt. Höchste Zeit also, Haus und Garten winterfest zu machen: Sperren Sie zunächst Wasserleitungen an den Außenwänden und im Garten ab und stellen Sie sicher, dass sie entleert sind. Ansonsten können die Leitungen bersten und Wasser kann austreten. Außerdem sollten mobile Sprengwasserzähler entfernt werden.

Wichtig ist außerdem eine ausreichende Heizung, insbesondere in Kellern, Fluren oder anderen Räumen mit Wasserzählern und -leitungen. Geht das nicht, etwa auch in Wasserzählerschächten, so muss für eine Wärmedämmung der Rohre und Anlagenteile und für regelmäßigen Wasseraustausch gesorgt werden. Auch eine elektrische Begleitheizung (Heizbänder) ist eine Option. Wasserzählerschächte können zusätzlich mit passgenau geschnittenen Hartschaum- oder Styroporplatten unter dem Deckel geschützt werden.

Wenn Zimmer oder Gebäudeteile längere Zeit unbenutzt bleiben, schützt Wärmedämmung allein nicht vor Frostschäden. Deshalb sind in unbenutzten Gebäuden, die nicht beheizt werden – z. B. bei längerem Urlaub oder in Wochenendhäusern – wasserführende Leitungen zu entleeren.

Wir bieten auch gegen Rechnung eine befristete Schließung des Anschlusses durch Ausbau des Wasserzählers an. Vergessen Sie nicht, stehendes Wasser in Geruchsverschlüssen (Traps) zu entfernen oder durch eine frostsichere Flüssigkeit zu ersetzen.

Was Sie tun sollten, wenn ein Rohr vereist ist

Wenn Wasserleitungen eingefroren sind, muss die Zuleitung abgesperrt werden. Zum Auftauen handwarmes Wasser, aber keine offene Flamme oder Heizgeräte verwenden. Besser einen Fachmann zu Rate ziehen.

Frostschäden an der Anschlussleitung (Rohr von der Straße bis zum Wasserzähler) und am Wasserzähler sollten unverzüglich unserem Entstörungsdienst gemeldet werden. Er behebt sie – dazu gehört auch der Austausch beschädigter Wasserzähler – auf dem Grundstück zu Lasten des Eigentümers, vor der Grundstücksgrenze zu Lasten der Wasserbetriebe.

Bei zu spät bemerkten Frostschäden kann aus einem aufgerissenen Rohr im Boden unbemerkt viel Wasser versickern. Achten Sie darauf, ob ihr Wasserzähler weiter zählt, obwohl alle Wasserhähne geschlossen sind. Frostschäden an der Kundenanlage (Hausinstallation in Fließrichtung hinter dem Ventil am Wasserzähler) behebt ein im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragenes Installationsunternehmen.

Nach der Reparatur empfehlen wir, unseren Kundenservice schriftlich zu benachrichtigen und die Reparaturrechnung des Installateurs beizufügen. Wir prüfen dann, inwieweit das nicht in die Kanalisation geflossene Wasser bei der Abrechnung der Entwässerungsleistung abgezogen werden kann.