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21.04.2020

Immer schön laufen lassen

Trinkwasserleitungen müssen vor der Wiederbenutzung gespült werden

Wer nach der Corona-Schließzeit seine Trinkwasserinstallation wieder in Betrieb nimmt, sollte diese gründlich spülen. Darauf weisen die Berliner Wasserbetriebe hin. So lassen sich Qualitätsbeeinträchtigungen durch in den Leitungen stagnierendes Wasser verhindern. 

Ob in Schulen, Einkaufszentren, Unternehmen oder kleinen Ladenlokalen: Vielerorts bleiben Trinkwasserinstallationen wegen der Maßnahmen gegen das Corona-Virus über Wochen ungenutzt. Das kann Folgen für die Wasserqualität aus diesen Hausleitungen haben. Um sicherzustellen, dass das Wasser genauso frisch und gut aus dem Hahn fließt, wie es aus dem Wasserwerk kommt, sollten Leitungen vor der Wiederinbetriebnahme gründlich gespült werden. Dazu müssen alle Wasserhähne aufgedreht werden und so lange laufen, bis das Wasser nicht mehr kälter wird. So wird das Wasser in den Leitungen komplett ausgetauscht.

Auch Leitungen in weiterhin nicht oder wenig genutzten Gebäuden müssen regelmäßig gespült werden: mindestens alle sieben, besser noch alle drei Tage. Das muss nicht von Hand geschehen, es gibt automatische Spülarmaturen, die von Installateuren eingesetzt werden können. Wer einen solchen Spülplan angesichts der aktuellen Restriktionen nicht umsetzen kann, sollte den Haupthahn absperren und so die gesamte Trinkwasserinstallation außer Betrieb nehmen. Dazu gibt es einen Absperrhahn hinter dem Wasserzähler oder beim Übergang der Leitungen in die Wohn-/Geschäftseinheit.

Das für das Spülen laufende Wasser muss übrigens nicht ungenutzt bleiben. Zum Gießen – in diesen Tagen wichtig wie selten – oder Putzen leistet es beste Dienste.

Fragen beantwortet der Kundenservice der Wasserbetriebe: Tel. 0800.292 7587, service@bwb.de.