Einleiterüberwachung
Informationen über die zulässigen Konzentrationen von Stoffen im Abwasser erhalten Sie von unseren Kolleg:innen der Einleiterüberwachung.
Berliner Wasserbetriebe
Melchiorstr. 20-22
10179 Berlin
Servicenummer: 0800.292 75 87
In Berlin sind etwa 1.000 Indirekteinleiter erfasst, deren nicht häusliches Abwasser regelmäßig auf die in das Kanalnetz eingeleiteten Inhaltsstoffe beprobt wird. Die überwiegende Zahl dieser Industrie- u. Gewerbeeinleiter hält die Anforderungen nach § 8a Abs. 1 Nr. 2 der AWS ein.
Etwa 5% dieser Indirekteinleiter sind Firmen, die aufgrund der nach erfolgter Abwasserbehandlung im Abwasser noch verbliebenen Inhaltsstoffe in Verbindung mit einem hohen Abwasseranfall Industrieabwasser mit stark erhöhten Schmutzfrachten in das Kanalsystem einleiten. Diese Firmen werden als Starkverschmutzer bezeichnet. Deren Abwasser muss mit Mehraufwand gereinigt werden, wobei schlimmstenfalls Störungen in den biologischen Reinigungsprozessen der Berliner Klärwerke auftreten können.
Im Juli 2013 wurden erstmals Obergrenzen für bestimmte Nährstoff-Parameter eingeführt, die nicht ohne Weiteres überschritten werden dürfen. Diese Anforderungen sind in der Anlage zur AWS als Grenzwerte für Abwassereinleitungen gemäß § 8a Abs. 1 Nr. 2 definiert, u. a.:
| Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) Bei einer aeroben biologischen Abbaubarkeit des Abwassers von 75 % CSB-Abbau innerhalb von 24 Stunden |
2.000 mg/l |
|---|---|
| Stickstoff gesamt (Nges.) | 250 mg/l |
| Phosphor gesamt (Pges.) | 50 mg/l |
Die Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung besteht in der schrittweisen Umsetzung und Kontrolle dieser Bestimmungen. Hierzu erfolgt eine Begehung der relevanten Firmen mit fachlicher Beratung. Die Starkverschmutzer werden in einem Kataster erfasst und über ein Monitoring begleitet.
Einige Firmen benötigen Zeit für die Umstellung und Erweiterung ihrer eigenen Abwasserreinigungsanlagen, um den geforderten Anforderungen zu genügen. In Einzelfällen können durch die Berliner Wasserbetriebe auch vorübergehend höhere Grenzwerte zugelassen werden, sofern den Klärwerken und Gewässern kein Schaden entsteht.
Informationen über die zulässigen Konzentrationen von Stoffen im Abwasser erhalten Sie von unseren Kolleg:innen der Einleiterüberwachung.
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