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Corporate Governance

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste Führung und Kontrolle von Unternehmen. Eine klar strukturierte und gelebte Corporate Governance hat für uns höchste Priorität.

Dafür stehen wir

  • Corporate Governance ist die Grundlage unserer Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Sie steht für eine verantwortungsbewusste, wertebasierte und auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens.
  • Grundlage dafür ist eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Mitarbeiter, Transparenz und Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen, ein angemessener Umgang mit Risiken sowie das klare Bekenntnis zu Compliance.
  • Dabei sind gesetzeskonformes Verhalten, Integrität im Geschäftsverkehr, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung für uns keine Floskeln. Sie sind Bestandteil unseres Selbstverständnisses im Geschäftsalltag.
Corporate Governance Kodex

Corporate Governance Kodex

Der Corporate Governance - Kodex der Berliner Wasserbetriebe AöR („Kodex“) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung der Berliner Wasserbetriebe AöR (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das Corporate Governance System der Berliner Wasserbetriebe AöR („Anstalt“) transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung der Anstalt fördern.

Verantwortlich für die Erarbeitung und kontinuierliche Fortentwicklung des Kodex sind Vorstand und Aufsichtsrat der Anstalt. Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst.

Gesetzliche Grundlage des Kodex ist § 27 Berliner Betriebe Gesetz. Der Bericht (in Form von Entsprechenserklärungen) über die Anwendung des Kodex erfolgt jährlich. Der Bericht wird veröffentlicht.

Entsprechenserklärungen

Entsprechenserklärungen

Vorstand und Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe AöR sollen gemäß Nummer 3.9 Corporate Governance Kodex der Berliner Wasserbetriebe AöR („Kodex“) jährlich erklären, dass den Empfehlungen dieses „Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden oder spezifische Entsprechungserklärungen zu den Empfehlungen dieses „Kodex“ abgeben. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodex. Dabei kann auch zu den Kodexanregungen Stellung genommen werden.

Die Berliner Wasserbetriebe AöR entsprechen sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 6. März 2019. Vorstand und Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe AöR haben die nebenstehende Entsprechenserklärung nach Nummer 3.9 des „Kodex“ abgegeben.

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

Die Berliner Wasserbetriebe erfüllen ihre Aufgaben unter Berücksichtigung von sozial-, umwelt- und strukturpolitischen Grundsätzen verantwortungsvoll, nachhaltig und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regelungen.

Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln

Integres Verhalten gegenüber Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Lieferanten, Kunden und der Öffentlichkeit ist für die Beschäftigten der Berliner Wasserbetriebe hierbei selbstverständlich. Ein hohes Verantwortungsbewusstsein und ethische Grundsätze sind Grundlagen für das Geschäftsverhalten.

Der Verhaltenskodex der Berliner Wasserbetriebe fasst diese ethischen Grundsätze und Prinzipien für das Handeln aller Beschäftigten des Unternehmens zusammen und gibt ihnen klare Verhaltensregeln für ihre tägliche Arbeit an die Hand.

Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Hinweise melden

Hinweise auf mögliche Verstöße helfen uns Schäden für unsere Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und unser Unternehmen abzuwenden. Mit unserem Hinweisgebersystem haben wir mehrere Möglichkeiten geschaffen uns Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, unternehmensinterne Regelungen sowie unseren Verhaltenskodex zu melden – auf Wunsch auch anonym. Diese Meldewege stehen sowohl Beschäftigten, wie auch Lieferanten, Kunden und sonstigen Dritten offen.

Bei der Bearbeitung der Hinweise stellen wir höchste Vertraulichkeit sicher, um die Interessen des Hinweisgebers zu schützen. Gleichermaßen legen wir Wert auf Fairness – sowohl im Umgang mit Hinweisgebern, als auch gegenüber den von einer Meldung betroffenen Beschäftigten. Der verantwortungsvolle Umgang ist dabei die Basis unseres Hinweisgebersystems.

Chief Compliance Officer

Der CCO  ist durch den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe benannt: Er ist u. a. Ansprechpartner und Berater für Vorstand, Führungskräfte und Beschäftigte.

Chief Compliance Officer Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin

Tel.: 030 8644-6866

Ombudsstelle

Hinweise und Beschwerden im Sinne des LkSG können - sofern gewünscht auch anonym - vertrauensvoll bei der externen Ombudsstelle der Berliner Wasserbetriebe abgegeben werden. Diese Funktion wird durch Herrn Rechtsanwalt Jüttner von der externen Anwaltskanzlei Ernst & Young Law GmbH wahrgenommen. Die Ombudsstelle nimmt vertraulich Hinweise entgegen und unterliegt der Verschwiegensheitspflicht, wenn vom Hinweisgeber gewünscht auch gegenüber den Berliner Wasserbetrieben.

Ombudsstelle Berliner Wasserbetriebe
Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Markus Jüttner
(stv. Rechtsanwalt Sebastian Wurzberger)

Graf-Adolf-Platz 15
4213 Düsseldorf
Tel.: 0160 93915716

Externe Meldestelle

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes Hinweise im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit u. a. an das Bundesamt für Justiz oder die eingerichteten Meldestellen der Länder und Kommunen zu melden. Weiterführende Informationen sind auf den jeweiligen Homepages der Institutionen zu finden.

Für Tatbestände mit korruptionsrechtlichen Einschlag kann auch der Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung kontaktiert werden. 

Vertrauensanwalt des Landes Berlin
Rechtsanwalt Fabian Tietz
Kurfürstendamm 234
10719 Berlin
Tel.: 030.311 82-0

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Berliner Wasserbetriebe als größter Wasserver- und Abwasserentsorger Deutschlands legen ein besonderes Augenmerk gleichermaßen auf ein ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiges Management des Wasserkreislaufs. Es werden dabei die ökonomischen Ziele mit der Verantwortung für Natur und Mensch verknüpft. Verantwortungsvolles Handeln ist das Kernelement in der Geschäftstätigkeit der Berliner Wasserbetriebe und die Anerkennung und Achtung von Menschenrechten ist demnach ein Grundwert des Unternehmens. Das verantwortungsvolle Handeln bezieht sich dabei auf die eigene Geschäftstätigkeit, die Geschäftsbeziehungen sowie auf die Auswirkungen, die indirekt durch das Handeln der Berliner Wasserbetriebe entstehen können.

Die Berliner Wasserbetriebe bekennen sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und richten ihr unternehmerisches Handeln an folgenden international gültigen Standards und Richtlinien aus:

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
  • die 10 Prinzipien des UN Global Compact,
  • die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen,
  • die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen,
  • die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen,
  • die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organisation, ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und
  • Menschenrechtspakte der UNO.

Die darin enthaltenen Werte und Normen spiegeln sich auch in den Standards und Regelungen der Berliner Wasserbetriebe wider. Die Berliner Wasserbetriebe bestärken und unterstützen sowohl ihre Beschäftigten als auch ihre Geschäftspartner in Lieferantenfunktion, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und negative Auswirkungen zu vermeiden.

Zielsetzung des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Beschäftigten der Berliner Wasserbetriebe und externen Dritten auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Bei festgestellten Risiken werden Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen ergriffen.

Erreichbarkeit

Die Meldungen können postalisch, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die verschiedenen Kanäle unseres Hinweisgebersystems finden Sie unter dem Punkt "Hinweisgeber".

Durchführung

Diese Verfahrensordnung informiert über das Beschwerdeverfahren der Berliner Wasserbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 LkSG.

Wie wird die Geheimhaltung und der Nachteilschutz gewährleistet?

Die Berliner Wasserbetriebe haben sich zur Vertraulichkeit und zum Nachteilschutz der Hinweisgebenden umfänglich verpflichtet. Es ist im Interesse des Unternehmens, Missstände aufzudecken und abzustellen.

Wir schützen die Anonymität der meldenden Person über den gesamten Bearbeitungsprozess einer Beschwerde, sofern die meldende Person angibt, anonym bleiben zu wollen. Es werden keine Maßnahmen unternommen, um deren Identität herauszufinden.

Personen, die mögliche Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen des Unternehmens infolge der Beschwerde zu befürchten. Bei einem erkennbaren Missbrauch des Hinweisgebersystems der Berliner Wasserbetriebe behalten wir uns rechtliche Schritte oder disziplinarische Maßnahmen gegen Hinweisgebende vor.

Die Berliner Wasserbetriebe schützen auch die Rechte der beschuldigten Person. Es gilt die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil erwiesen ist.

Wie erfolgt die regelmäßige Wirksamkeitsprüfung und stetige Verbesserung des Beschwerdeverfahrens?

Das Beschwerdeverfahren der Berliner Wasserbetriebe wird gemäß § 8 Abs. 5 LkSG mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüft. Die Ergebnisse gehen in die Risikoanalysen in der Lieferkette sowie im eigenen Geschäftsbereich ein.

Information zur Datenverarbeitung

Information zur Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der im Rahmen des Hinweisgebersystems inklusive des Beschwerdeverfahrens im Sinne des LkSG erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG). Die erhobenen personenbezogenen Daten beschränken sich auf Angaben zur Identität, Funktion und Kontaktinformationen der hinweisgebenden und betroffenen Personen sowie auf die zwingend zur Bearbeitung des Sachverhalts notwendigen weiteren personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung einer spezifischen Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden nicht erhoben bzw. unverzüglich wieder gelöscht, falls sie unbeabsichtigt erhoben wurden. Daneben werden nur gemeldete Tatbestände, Bearbeitungsangaben, Weiterverfolgungen der Meldung und Prüfberichte gespeichert. Die Meldung wird drei Jahre nach Abschluss der Untersuchungen gelöscht. Diese Frist verlängert sich entsprechend, wenn andere Rechtsvorschriften dies vorsehen oder sich an den Untersuchungsabschluss Disziplinar- oder Gerichtsverfahren sowie andere Streitigkeiten anschließen sollten, für welche die Daten herangezogen werden müssen.