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Rummelsburg aus der Luft

Dichtheitsprüfung von Abwasser-Grundstücksanschlüssen in Wasserschutzgebieten

Abwasser kann durch undichte Leitungen ins Grundwasser gelangen und die Trinkwasservorkommen gefährden. Das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet deshalb nicht nur öffentliche Kanalnetzbetreiber, sondern auch private Grundstückseigentümer dazu, den einwandfreien Zustand aller Abwasserleitungen sicherzustellen.

Laut Wasserschutzgebietsverordnung ist je nach Schutzzone II , III bzw. IIIA und IIIB ein bestimmter Prüfturnus festgelegt. Die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist für die Überwachung dieser Regelung zuständig. Sie kann sich entsprechende Nachweise vom Eigentümer vorlegen lassen.

Da Sie als Eigentümer für die Folgen einer nicht erkannten Beschädigung haften, empfehlen wir Ihnen dringend, den Grundstücksanschluss von uns auf Dichtheit prüfen zu lassen:

  • Wir bieten Ihnen eine kostenlose Zustands- und Funktionsprüfung von Grundstücksanschlüssen - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Dies allerdings nur, wenn Ihr Grundstück in einer der genannten Schutzzonen eines Wasserschutzgebiets liegt.
     
  • Schäden an Abwasser-Grundstücksanschlüssen, die z. B. durch Wurzeleinwuchs oder Versackungen entstanden sind, muss der jeweilige Eigentümer beheben lassen und die Kosten dafür selbst tragen.
     
  • Kunden, bei denen Inspektionen am Übergabepunkt des Grundstücksanschluss notwendig sind, kontaktieren wir rechtzeitig für eine Terminabsprache.
     
  • Für eine Prüfung der Grundleitung auf Ihrem Grundstück sind Sie selbst verantwortlich.

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