Mit dem Hinweisblatt zur „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ vom Juli 2021 hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Vorgabe gemacht, dass in Zukunft nur noch so viel Niederschlagswasser in die Kanalisation oder Gewässer eingeleitet werden darf, wie von den Grundstücken im „natürlichen“ Zustand (d. h. ohne Bebauung oder Versiegelung) abfließen würde.
Bei Bauvorhaben im Einzugsbereich der Mischkanalisation sind Regenwassereinleitungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Regenwassereinleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe zugelassen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weitgehende Einleitbeschränkungen ausgesprochen.
Ist im Einzugsbereich der Regenwasserkanalisation oder bei Direkteinleitungen eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers auf dem Grundstück aufgrund objektiver Rahmenbedingungen nicht umsetzbar, ist dies in Form eines Fachgutachtens zu begründen.
Die Einleitbegrenzungen gelten für alle Neubauten oder wesentliche Umnutzungen von Grundstücken. Diese Vorgaben stehen im Einklang mit dem Berliner Wassergesetz, das eine Bewirtschaftung von Niederschlagswasser am Ort des Anfalls vorsieht.
Bitte beachten Sie: Wenn die Kapazität der vorhandenen öffentliche Regen- oder Mischwasserkanalisation bereits vollständig ausgeschöpft ist, kann Ihnen eine Regenwassereinleitung auch gänzlich untersagt werden. Durch Sie als Grundstückseigentümer ist aber in jedem Fall sicherzustellen, dass das anfallende Niederschlagswasser schadlos auf Ihrem eigenen Grundstück zurückgehalten wird und somit auch ein Schutz vor Überflutungen bei Starkregen gegeben ist.
Unser Tipp: Wir empfehlen Bauherren und Planern, sich frühzeitig über die Bedingungen für eine Regenwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation zu informieren und eine Voranfrage zur Regenwassereinleitung zu stellen (siehe unten).
Eine frühzeitige Voranfrage bietet den Vorteil, dass sich notwendige Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück leichter integrieren lassen, da die Planungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht so weit fortgeschritten sind und die von uns getätigten Angaben noch rechtzeitig einfließen können.
Diese Empfehlung richtet sich auch an öffentliche oder private Vorhabenträger (z. B. Senats-/Bezirksverwaltung, Investoren), die in den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingebunden sind. So frühzeitig wie möglich sollten die Bedingungen zur Regenwassereinleitung abgefragt und die Möglichkeiten einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung durch Fachplaner überprüft werden, um geeignete Flächen für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens planungsrechtlich zu sichern.
Weiterführende Informationen zu den aktuell geltenden Einleitvorgaben finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Welche Vorteile eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung bringt und wie sie umgesetzt werden kann, erfahren Sie in unserem Bereich Regenwasser sowie auf der Seite der Berliner Regenwasseragentur.